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Erneuerbare Wärme: Was der Staat fördert

Münster – Noch hinken bei der Energiewende die Bereiche Wärme und Verkehr hinter dem Stromsektor her. Während die Stromerzeugung bislang stark im Fokus gestanden hat, sollen erneuerbare Energien aber auch im Heizenergiebereich stärker zum Einsatz kommen. Dabei helfen verschiedene staatliche Unterstützungsmaßnahmen.

Für den Bereich der Pelletöfen hat das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) nun eine Übersicht über die Hilfen des Staates zusammengestellt. Wer sich beim Ersatz einer alten Heizung für eine Pelletzentralheizung oder einen Pelletkaminofen entscheidet, kann im Rahmen des Marktanreizprogramms mit einem hohen Geldbetrag rechnen.

Basisförderung für Pelletöfen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt im Rahmen der Basisförderung ab April 2015 beim Einbau einer Pelletheizung 80 Euro je Kilowatt (kW) installierter Nennwärmeleistung für automatisch beschickte Pelletkessel, für Pelletöfen mit Wassertasche oder für Kombikessel für den Einsatz von Pellets und Scheitholz (jeweils mit einer Nennwärmeleistung zwischen fünf und 100 Kilowatt). Die Mindestförderbeträge liegen für für Pelletkessel bei mindestens 3.000 Euro, für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (Speichervolumen mind. 30 l/kW) bei mindestens 3.500 Euro und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche bei mindestens 2.000 Euro.

Innovationsförderung für Holzkessel mit Brennwertnutzung oder Staubfilter
Anstelle der Basisförderung wird beim Einbau einer Pelletheizung mit Brennwerttechnik oder mit einem Staubfilter 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung gezahlt, und zwar nicht nur im Gebäudebestand, sondern auch im Neubau. Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge: In Bestandsgebäuden für Kessel ohne Pufferspeicher liegt der Mindestförderbetrag bei 4.500 Euro, für Kessel mit Pufferspeicher bei 5.250 Euro anstelle der Basisförderung und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche bei mindestens 3.000 Euro. In Neubauten entsprechen die Mindestförderbeträge denen der Basisförderung. Bei der Nachrüstung bestehender Anlagen werden pauschal je 750 Euro gezahlt.

Sonderzahlung für besonders energieeffiziente Häuser
Im Leistungsbereich bis 100 Kilowatt wird für Prozesswärme eine Innovationsförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten gezahlt. Wer eine Pelletheizung in ein Gebäude mit besonders niedrigem Energieverbrauch einbauen (KfW-Haus 55 gemäß EnEV 2009), erhöht sich die Basisförderung jeweils um 50 Prozent (sog. Gebäudeeffizienzbonus).

Hinzu kommt ein Kombinationsbonus von 500 Euro, wenn Sie Ihre Pelletheizung mit einer anderen erneuerbaren Wärmequelle kombinieren (z.B. mit Solarthermie). Der Vorteil dieser Kombination besteht darin, dass die Solarkollektoren den Hauptteil des Warmwassers und in den Übergangszeiten auch der Heizenergie bereitstellen können. Je nach Gebäude und Auslegung der Solaranlage wird so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne erzeugt. Neu ist die Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage für eine Vielzahl unterschiedlicher Begleitinvestitionen beim Umbau der Heizungsanlage. Darunter fallen unter anderem das Pelletlager, die Erneuerung des Schornsteins oder der Einbau von Pufferspeicher bei Pelletkaminöfen. Bei Neuanlagen werden dann zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten und maximal 50 Prozent der Basisförderung angesetzt. Bei der Nachrüstung einer bereits geförderten und vor drei bis sieben Jahren in Betrieb genommenen Anlage beträgt die Zusatzförderung 100 bis 200 Euro.
Das Depi weist zudem drauf hin, dass der Antrag muss von Privathaushalten innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eigereicht werden muss.

Anreizprogramm Energieeffizienz als Zusatzbonus zum Marktanreizprogramm
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) als Zusatzbonus zum MAP zu nutzen. In den Jahren 2016 bis 2018 kann für viele Holzheizungen, die ab dem 1.1.2016 errichtet und durch das MAP gefördert werden, ein Zusatzbonus des APEE beantragt werden, so das Depi. Dies gelte sowohl im BAFA- als auch im KfW-Teil.
Anders als im MAP muss für den Zusatzbonus zwingend eine bestehende Heizungsanlage auf Basis von z.B. Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicherstrom ersetzt werden, die weder Brennwerttechnik noch Brennstoffzellentechnologie nutzt und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach EnEV unterliegt Bei Anlagen bis 100 kW (BAFA-Teil MAP) sind außerdem bestimmte Maßnahmen zur Heizungsoptimierung durchzuführen: Das können eine Bestandsaufnahme z. B. nach DIN EN 15378, ein hydraulischer Abgleich und alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Heizungssystems sein. Wer den APEE-Zusatzbonus in Anspruch nimmt, muss auf die 10-prozentige Zusatzförderung zur Heizungsoptimierung im MAP verzichten, so das Depi. Die Höhe des APEE-Zusatzbonus liegt beim BAFA-Teil des MAP 20 % der gesamten MAP-Förderung (ohne MAP-Zusatzförderung zur Heizungsoptimierung). Hinzu kommen 600 Euro Investitionszuschuss zur Heizungsoptimierung. Beim KfW-Teil des MAP beträgt die Förderung ebenfalls 20 Prozent des MAP-Tilgungszuschusses.

Zinsgünstiger Ergänzungskredit der KfW
Nach dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ der KfW-Bank wird zudem ein zinsgünstiges Darlehen für den Einbau einer Heizung mit erneuerbarer Energie in ein bestehendes Gebäude angeboten. Dieser KfW-Kredit kann mit den Zuschüssen des Marktanreizprogramms kombiniert werden, so dass man den Restbetrag der Investition, den nicht aus dem MAP gefördert werden, mit dem Ergänzungskredit finanziert werden können.

© IWR, 2016

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06.04.2016

 



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