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Bundesrat folgt NRW-Antrag zur Novellierung des KWK-Gesetzes

Berlin - Der deutsche Bundesrat hat festgestellt, dass die Notwenigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes notwendig ist. Dabei ist der Bundesrat auf den Antrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eingegangen.

Der neue Gesetzesentwurf hat das Ziel, den Betrieb effizienter Bestandsanlagen zu sichern sowie Planungs- und Investitionssicherheit auch für den Neubau und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) am Markt zu schaffen.

Kraft-Wärme-Kopplung als wesentlicher Bestandteil der Energiewende

Die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme spielt in der Energiewende eine wichtige Rolle. Denn die KWK bietet CO2-Einsparpotentiale und hat im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen geringe volkswirtschaftliche Kosten, heißt es in dem neuen Beschluss des Bundesrates. Zusätzlich treten KWK-Anlagen in unterschiedlichen Leistungsgrößen auf und können daher als Großkraftwerk oder für den privaten Haushalt flexibel eingesetzt werden. Durch die KWK-Technologie werden jedes Jahr bereits jetzt ungefähr 60 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

KWK-Ausbau bleibt hinter den Erwartungen zurück: Frage der Rentabilität
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungs-Parteien Union und SPD vereinbart, dass 25 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland im Jahr 2020 durch die KWK gedeckt werden soll. Gegenwärtig liegt der KWK-Anteil jedoch bei lediglich 16 Prozent der Nettostromerzeugung. Dementsprechend könne das Ausbauziel nur durch eine erhebliche Verbesserung der Förderbedingungen erreicht werden. Aufgrund der niedrigen Erlöse an der Strombörse könnten viele KWK-Anlagen nicht mehr wirtschaftlich operieren, Abschaltungen drohen. Eine Wirtschaftlichkeit kann auch nicht durch Neubauvorhaben und Anlagenmodernisierung hergestellt werden, ist im Bundesrats-Beschluss zu lesen.

Gesetzeskatalog soll die gegenwärtige Situation der KWK verbessern

Die Basis für eine weitere, positive Entwicklung der KWK ist das Einhalten der oben genannten Zielsetzung: KWK soll im Jahr 2020 ein Viertel der Nettostromproduktion in Deutschland decken. Zudem soll die sich bisher bewährte Fördersystematik des KWKG beibehalten werden, wonach auf den erzeugten KWK-Strom ein planbarer KWK-Zuschlag gezahlt wird und die Förderung von Wärmespeichern und -netzen beibehalten wird.

Zusätzlich sollen hocheffiziente Bestandsanlagen, Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen und Brennstoffzellen-Anlagen sowie Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher gefördert werden. Um diese Förderungen möglich zu machen, muss der Förderdeckel von derzeit 750 Millionen Euro jedoch angehoben werden. Des Weiteren wird die Beibehaltung des Eigenstromprivilegs gefordert, um stärkere Anreize für Investitionen zu schaffen. Um Planungssicherheit bei Projekten zu erhöhen, soll das Bundesamt für Wirtschat und Ausfuhrkontrolle mit Vorbescheiden die Förderungen für KWK-Anlagen vor Inbetriebnahme ausstellen.

Energiewirtschaft auch für Novellierung
Unterstützung erhält der Bundesrat für seine KWK-Initiative aus der Energiewirtschaft. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte: "Wir unterstützen ausdrücklich, dass bei diesem wichtigen Thema die Bundesländer gemeinsam Forderungen an die Bundesregierung und damit auch an das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richten." Das bestehende KWK-Gesetz setze keine Anreize mehr, in neue KWK-Anlagen oder in die Modernisierung von Bestandsanlagen zu investieren, weil die ursprünglich für das Jahr 2014 vorgesehene Anpassung an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer wieder verzögert worden ist. Zusätzlich mögliche CO2-Einsparungen durch KWK in Höhe von rund 30 Millionen Tonnen pro Jahr könnten auf diese Weise nicht realisiert zu werden.

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SES Energiesysteme GmbH
Tagung: Nahwärme - Wärmedirektservice der Energie- und Wärmewirtschaft
© IWR, 2015

12.05.2015

 



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