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EU-Kommission will weniger Biokraftstoffe aus Energiepflanzen

Brüssel - Die europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, durch den die globalen Landnutzungsänderungen für die Herstellung von Biokraftstoffen begrenzt und die Klimaverträglichkeit der in der EU verwendeten Biokraftstoffe verbessert werden sollen. Die Einbeziehung der aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnenen Biokraftstoffe bei der Erreichung des in der Richtlinie über erneuerbare Energien vorgesehenen Anteils der erneuerbaren Energien von 10 Prozent wird auf 5 Prozent begrenzt. Dadurch soll die Entwicklung alternativer so genannter Biokraftstoffe der zweiten Generation auf Non-Food-Basis gefördert werden. Diese werden z. B. aus Abfall oder Stroh gewonnen, verursachen erheblich geringere Mengen an Treibhausgasemissionen als fossile Kraftstoffe und haben keine direkten Auswirkungen auf die globale Nahrungsmittelproduktion. Zum ersten Mal sollen bei der Bewertung der Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen auch die geschätzten Folgen der globalen Landnutzungsänderungen (Indirekte Landnutzungsänderung − ILUC) berücksichtigt werden.

Klares Signal für fortschrittliche Biokraftstoffe
Dazu Energiekommissar Günther Oettinger: "Dieser Vorschlag wird neue Anreize für Biokraftstoffe mit optimaler Klimabilanz setzen. In Zukunft werden Biokraftstoffe stärker zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Senkung unserer Importkosten beitragen." Klimakommissarin Connie Hedegaard fügte hinzu: "Wenn Biokraftstoffe zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen sollen, müssen sie sich durch Nachhaltigkeit auszeichnen. Wir müssen in Biokraftstoffe investieren, die echte Emissionsverringerungen ermöglichen und nicht mit Nahrungsmitteln konkurrieren. Natürlich wollen wir damit nicht die Biokraftstoffe der ersten Generation abschaffen, aber wir senden ein klares Signal aus, dass Steigerungen des Anteils an Biokraftstoffen in Zukunft durch fortschrittliche Biokraftstoffe erzielt werden müssen. Alles andere wäre nicht nachhaltig."

Treibhausgasemissionen als Kriterium
Mit der Expansion des Marktes für Biokraftstoffe hat sich herausgestellt, dass nicht alle Biokraftstoffe bezüglich ihrer Treibhausgasauswirkungen aufgrund der globalen Landnutzung die gleichen Merkmale aufweisen. Aktuelle wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass bei Berücksichtigung der indirekten Landnutzungsänderungen, d. h. wenn aufgrund der Herstellung von Biokraftstoffen zum Beispiel die Produktion von Nahrungs- oder Futtermitteln auf zuvor nicht agrarisch genutzte Flächen wie Wälder verlagert wird, einige Biokraftstoffe sogar ebenso hohe Treibhausgasemissionen verursachen wie die fossilen Kraftstoffe, die sie ersetzen sollen.

Verbände kritisieren: Rückschritt zu mehr fossilen Treibstoffen und Treibhausgasen
"Die Folge dieses Vorschlags wäre, dass die deutsche Biokraftstoffindustrie ihre Produktion deutlich drosseln müsste – das führt zu Arbeitsplatzverlusten und mehr CO2-Ausstoß", so die Einschätzung von Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Man könne nicht hinnehmen, dass hier eine sachlich verfehlte, willkürliche Regelung eingeführt werden soll, weil Nichtregierungsorganisationen massiven politischen Druck auf die Kommission ausüben. Greenpeace und Oxfam betrieben sehenden Auges das Lobby-Geschäft der Ölmultis und verhinderten so den Ausbau der einzigen Alternative zu fossilen Kraftstoffen, erklärte Baumann.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe): "Das bedeutet: Wieder mehr fossiles Benzin und mehr Treibhausgase. Die Verbraucher sollen für eine physisch nicht vorhandene Treibhausgas-Einsparung zahlen. Diese Kehrtwende der europäischen Biokraftstoffpolitik ist ein fundamentaler Vertrauensbruch. Investoren werden sich kaum noch einmal auf den Bestand politischer Entscheidungen verlassen und in neue Biokraftstoffanlagen investieren. Weder sind genügend Abfälle und Reststoffe vorhanden, noch sind die kostspieligen Technologien für eine Produktion der nötigen Mengen Biokraftstoffe marktreif."

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© IWR, 2012

17.10.2012

 



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