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EU verklagt Deutschland - Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug

© EU© EUBrüssel - Die Bundesnetzagentur ist der EU-Kommission nicht unabhängig genug. Das ist aber nicht der einzige Grund, weshalb Deutschland beim Gerichtshof der EU verklagt wird.

Die EU-Kommission kritisiert die mangelnde Umsetzung der EU-Vorschriften zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Das soll sich ändern. Auch die Anforderungen an das Entflechtungsmodell für unabhängige Netzbetreiber wurde fehlerhaft umgesetzt.

Bundesnetzagentur am Gängelband der Bundesregierung?
Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.

Deutschland setzt Anforderungen an Entflechtungsmodell fehlerhaft um
Darüber hinaus hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des „vertikal integrierten Unternehmens“ fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, müsse die EU-Kommission den Gerichtshof anrufen, teilte die Kommission mit.

© IWR, 2018


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19.07.2018

 



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